Schankedöhn - Griechenland verbietet Computerspiele
> > was steht den drinn?
> ich moechte hier nicht die kompletten vier engbeschriebenen
> PDF-seiten uebersetzen;
ist dir verziehen.
> die m.e. wesentlichen teile habe ich aber unter der ueberschrift “o
> nomos 3037″ bereits etwas weiter unten eingestellt.
> [1]
> gluecksspiele jeder art sowie auf spielen basierende wetten sind
> verboten - im oeffentlichen wie auch im privaten raum.
> (anmerkung:
> hierauf basiert die erste welle der verwirrung und aufregung. wie
> kann denn eine regierung nur das “spielen” im privaten raum
> verbieten!
> doch es muss so sein. sonst koennte jedes mafia-kasino in einem
> “privaten” partykeller weiterlaufen und andere leute ausziehen.)
das würde bedeuten das nicht nur computerspiele verboten
werden(wurden),
sondern alle spiele bei denen es ein zufallselement gibt (in der form
von würfeln z.b.) :
verboten: mensch ärgere dich nicht, die siedler, poker, roulette
nicht verboten: schach, quake, monkey island, who wants to be a
millionaire
> [2]
> in internet-cafes sind spiele (nicht nur gluecksspiele) generell
> verboten.
> (anmerkung:
> diese regelung ist der stein des anstosses; insbesondere nehmen
> natuerlicherweise die internet-cafe-betreiber daran anstoss.
> aber auch dies ist bei naeherem hinsehen nur konsequent und sinnvoll.
konsequent ja, sinnvoll nein (imho natürlich).
> im gesetzestext wurde naemlich nicht der terminus “internet-cafe”
> benutzt, sondern der terminus “unternehmen, die internet-dienste
> anbieten”; betonung auf *unternehmen*.
das wort “internet-cafe” ist ja ohnehin nur geblubber. in .de
versteht
man darunter meistens eine gaststätte die es ihrem besuchern erlaubt
zugriff auf daten vom internet zu nehmen.
> ein unternehmen ist - da sind wir wohl alle einig - per definitionem
> auf gewinnerzielung ausgerichtet. und genau deswegen, wegen der
> implizit zwangslaeufigen gewinnerzielungsabsicht, ist in allen
> solchen unternehmen - zu denen nun mal auch kommerziell betriebene
> internet-cafes gehoeren - das spielen verboten.)
>
> [3]
> da auch in griechenland computer mittlerweile nichts ungewoehnliches
> mehr sind, und schon gar nicht unter jenen leuten und ihren
> angehoerigen, die ueber die auslegung und anwendung des gesetzes
> entscheiden,
> besteht IMHO keinerlei anlass zur befuerchtung, dass nun alle armen
> daddler vor den kadi gezerrt werden, die zu hause eine runde spielen.
es ist nicht die frage ob ich einen joint rauchen kann, die frage ist
ob ich es darf.
> es geht einzig und allein um eine handhabe gegen das unwesen
> skrupelloser gangster, mit dem ganze familien ins elend getrieben
> worden sind.
ob das mal klappt? siehe prohibition.
> [4]
> der wortlaut des gesetzes ist zugegebenermassen nicht unmittelbar
> eingaengig - ganz besonders dann nicht, wenn nur einzelne saetze
> herausgepflueckt werden.
> in der gesamtschau ist es jedoch stimmig.
>
> [5]
> zu den englischen uebersetzungen:
> es gibt anscheinend eine ganze menge englischer uebersetzungen des
> gesetzes 3037.
> daher kann ich hierzu erst stellung beziehen, wenn ich weiss, welche
> konkrete uebersetzung gemeint ist.
>
> [6]
> das griechische PDF-original maile ich auf anfrage gern zu.
danke für das angebot.
> mfg,
> frajo rolofs
stefan