o nomos 3037 - Griechenland verbietet Computerspiele

[1] die verwirrung beruht auf dem wortlaut des paragraphen 3:
“nicht unter das verbot des paragraphen 2 fallen aufstellung und
betrieb von computern in geschaeften, deren geschaeftsbetrieb dem
angebot von internetdiensten dient.”
mit dieser juristisch gedrechselten formulierung sind in erster linie
internet-cafes gemeint. weiter:
“jedoch ist die durchfuehrung von spielen mit solchen computern
unabhaengig von der art ihrer ausfuehrung verboten.”
anmerkung 1:
die wendung “art ihrer ausfuehrung” bezieht sich auf den paragraphen
1, worin mehrere kategorien von spielen anhand der art ihrer
ausfuehrung definiert werden.
anmerkung 2:
der begriff “spiele” wird hier nicht spezifiziert. insbesondere wird
keine unterscheidung getroffen zwischen den gluecksspiel-kategorien
beta, gamma, delta und der kategorie epsilon, den sog. technischen
unterhaltungsspielen, wie sie im paragraphen 1 definiert werden.
der grund ist IMHO, dass in einem *geschaeft* - was per definitionem
gewinn anstrebt - natuerlicherweise keine “technischen
unterhaltungsspiele” (gemaess paragraph 1 also spiele ohne
erwerbsabsicht, mit reinem unterhaltungswert) gefahren werden.
[2] hinter den proteststuermen im inland stehen vor allem die
verbaende der internet-cafe-betreiber, was verstaendlich ist.
[3] das ausmass an leid, was bisher durch gluecksspiele ueber
menschen gebracht wurde, rechtfertigt diese massnahme vollkommen.
[4] die auslegung auch dieses gesetzes erfolgt durch die gerichte.
daher hat der unkommerzielle daddler zuhause hat nichts zu
befuerchten.
[5] mir liegt das gesetz im original vor.
mfg,
frajo rolofs

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