Re: Zutritt nur ab 18!? - Computerspiele-Messe geht mit Besucherre…

computerspielest recht - Geh wieder in den anderen Thread und schere
alles über einen Kamm, wie Du das ja gerne zu machen scheinst.
Vielleicht schon mal soweit gedacht, dass da in der Hauptsache spiele
angepriesen wurden, die bereits auf dem Markt sind, und für die eben
solche Altersfreigaben schon lange bestehen?
Es ist im Spielebereich nämlich durchaus NICHT die Regel, noch in der
Entwicklung stehende Spiele auf Messen vorzustellen, sondern mit
Spielen, die gerade auf dem Markt erschienen sind und an den Mann
gebracht werden sollen.
So, und hier mal noch der Auszug, den eigentlich ein jeder von euch
hier finden kann, wenn er nurmal über den Rand des Heise-Forums
hinausblicken könnte, aber das fällt manchen hier wohl recht schwer:
“Nach Rücksprache mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales
und dem Jugendamt der Stadt Leipzig wurden die nachstehend
aufgeführten Kriterien für die Präsentation von Computer- und
Konsolenspielen auf der GC Games Convention (Leipzig, 21.-24.08.03)
als den gesetzlichen Regelungen entsprechend vereinbart.
Damit bei dieser Messe dem Aspekt des Jugendschutzes entsprochen wird
aber gleichzeitig der Charakter einer Erlebnismesse erhalten bleibt,
sollen die Aussteller bzw. die Veranstalter bei der Präsentation von
Spielen entsprechend ihrer USK-Kennzeichen folgendes beachten:
1. Spiele mit dem Kennzeichen USK-18 bzw. ohne USK-Kennzeichen dürfen
ausschließlich in nur für Personen ab 18 Jahren zugänglichen und
einsichtigen Bereichen präsentiert werden. Eine Zugangskontrolle
durch das Standpersonal ist durch die Aussteller zu gewährleisten.
2. Spiele mit dem Kennzeichen USK 16 sind innerhalb der offenen
Standgestaltung so zu positionieren, dass die Bildschirme/Displays
nur für den bzw. die aktiven Spieler einsehbar sind und ein
“Zuschauen” für jüngere Messebesucher ausgeschlossen ist. Hier ist
ebenfalls durch Standpersonal zu gewährleisten, dass nur Personen ab
16 Jahre die Spiele nutzen.
3. Bei Displays auf denen Spiele mit dem Kennzeichen USK 12 laufen
ist ebenfalls durch die Aussteller darauf zu achten, dass keine
jüngeren Besucher hier selbst aktiv spielen.
4. An allen Displays ist gut sichtbar der entsprechende (möglichst
große) USK Sticker mit der USK-Altersfreigabe anzubringen, für welche
das installierte Spiel freigegeben ist.
5. Die Veranstalter (Leipziger Messe und VUD) werden in den
Messehallen an zentralen Punkten die geltenden Auszüge aus dem
Jugendschutzgesetz (JuSchG) aushängen.
6. Der Veranstalter (Leipziger Messe) wird am Eingang die Besucher
gemäß ihres Alters mit nicht abnehmbaren “Handgelenksbändchen” analog
den Farben der USK-Kennzeichen ausstatten, so dass das Standpersonal
problemlos an den Displays Alterskontrollen vornehmen kann.
Die zuständige Behörde (Stadt Leipzig) wird die Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes vor Ort überprüfen und bei Zuwiderhandlungen
entsprechende rechtliche Maßnahmen einleiten. Im Falle von Verstößen
drohen neben der Schließung des Messestandes Geldbußen in
beachtlicher Höhe.
Leipzig/Paderborn, den 5. Mai 2003
Leipziger Messe GmbH
VUD e.V.”
So, ich denke mal, damit ist das Thema geklärt. Und wenn Spiele eben
noch keine Altersfreigabe hatten, dann waren sie entweder garnicht
auf der Messe vertreten, oder ganz einfach ab 18, so wie das hier von
Euch gefordert.

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